- -feindlich
- -feind|lich [fai̮ntlɪç] <adjektivisches Suffixoid>:
1. in seiner Art, Beschaffenheit für das im Basiswort Genannte ungünstig, es behindernd, ihm schadend, sich nachteilig auswirkend /Ggs. -freundlich/: arbeitnehmerfeindlich; bildungsfeindlich; familienfeindlich; fortschrittsfeindlich; frauenfeindlich; lebensfeindlich; lustfeindlich, reformfeindlich; technikfeindlich; zivilisationsfeindlich.2. gegen das im Basiswort Genannte gerichtet, eingestellt, es ablehnend:frauenfeindlich (eingestellt sein); regierungsfeindlich (Truppen).Syn.: anti-.
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-feind|lich:1. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Person od. Sache ungünstig für jmdn., etw. ist, sich für jmdn., etw. nachteilig auswirkt, etw. behindert, hemmt:arbeitnehmer-, kommunikations-, verbraucherfeindlich.2. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Person od. Sache jmdn., etw. ablehnt, gegen jmdn., etw. eingestellt ist:fremden-, regierungs-, systemfeindlich.* * *
-feind|lich: 1. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Person od. Sache ungünstig für jmdn., etw. ist, sich für jmdn., etw. nachteilig auswirkt, etw. behindert, hemmt: arbeitnehmer-, kommunikations-, verbraucherfeindlich. 2. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Person od. Sache jmdn., etw. ablehnt, gegen jmdn., etw. eingestellt ist: fremden-, regierungs-, systemfeindlich.
Universal-Lexikon. 2012.